4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin hatte nach Einholung von Berichten behandelnder Ärzte gestützt auf die Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes vom 4. Mai 2020 befunden, dass eine bidisziplinäre medizinische Untersuchung in den Fachbereichen Allgemeine Innere Medizin und Psychiatrie angezeigt sei (VB 91 S. 7). Der entsprechende Gutachtensauftrag wurde in der Folge der medexperts AG erteilt (vgl. VB 98). Am 28. Januar 2021 wurde der Beschwerdeführer begutachtet, und das Gutachten wurde am 18. Februar 2021 erstellt (VB 120.2 S. 1).