1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 31. Mai 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und liess den Beschwerdeführer unter anderem bidisziplinär durch die medexperts AG, St. Gallen, begutachten. Gestützt auf das am 18. Februar 2021 erstattete Gutachten stellte sie ihm mit Vorbescheid vom 27. April 2021 die Abweisung des Leistungsbegehrens bezüglich Invalidenrente in Aussicht.