Alleine daraus kann indessen nicht gefolgert werden, dass die Anstellungschancen, verglichen mit einer gesunden Person, nur bei Inkaufnahme einer Lohneinbusse intakt wären, zumal der vorliegend massgebliche (theoretisch) ausgeglichene Arbeitsmarkt eine Vielzahl verschiedenartiger Stellen bietet (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_400/2019 vom 14. Oktober 2019 E. 5.3.1). Die im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgaben sowie dem Arbeitsplatz und dem Arbeitsumfeld einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind grundsätzlich nicht als derart ausserordentlich zu bezeichnen, dass von einem erheblich eingeschränkten Spektrum der noch in Frage kommenden Anstellungen auszugehen ist.