das Tätigkeitsprofil weiter erheblich beeinflussten. Im Gegensatz dazu bestehen bei der Beschwerdeführerin weder kognitive Defizite, noch vermögen die aus somatischer Sicht einzuhaltenden Vorgaben (Tätigkeiten ohne übermässige/regelmässige Exposition mit hautreizenden Stoffen und ohne Staub- bzw. Pollenexposition oder inhalative Noxen sowie Vermeidung mittelschwerer bis schwerer Arbeiten mit repetitivem Heben von Lasten/Gewichten über 15 Kilogramm) das Spektrum der zumutbaren Verweistätigkeiten signifikant einzuschränken.