schenzeitlicher Pausen, Tätigkeiten ohne übermässige/regelmässige Exposition mit hautreizenden Stoffen und ohne Staub- bzw. Pollenexposition oder inhalative Noxen, Vermeidung mittelschwerer bis schwerer Arbeiten mit repetitivem Heben von Lasten/Gewichten über 15 Kilogramm (VB 164.1 S. 10).