6.3. Gemäss dem SMAB-Gutachten vom 3. Dezember 2021 ist die Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit zu 80 % arbeitsfähig, wobei ihr eine Präsenz von 8.5 Stunden täglich zumutbar sei (VB 164.1 S. 9). Eine optimal leidensadaptierte Tätigkeit müsse folgenden Vorgaben entsprechen: Insgesamt stressminimiertes Arbeitsumfeld in allseits wohlwollender Atmosphäre und von flacher hierarchischer Struktur, keine enge zeitliche Taktung der Arbeitsvorgaben mit allgemein strikter Anpassung an das individuelle Kompetenzniveau und kein Multitasking, individueller Arbeitsplatz fernab von Gruppenkonstellationen und Möglichkeit zur Einlegung zwi-