Unter diesen Umständen ist eine losgelöste juristische Parallelüberprüfung nach Massgabe des strukturierten Beweisverfahrens nicht statthaft (BGE 144 V 50 E. 4.3 S. 54). Im Übrigen kann eine Indikatorenprüfung von vornherein zu keiner höheren als der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit führen - 10 - (Urteil des Bundesgerichts 9C_507/2020 vom 29. Oktober 2020 E. 3.2.1 in fine).