"vermehrte" Gefahr einer akuten Exazerbation "dieses nicht kurativ therapierbaren Krankheitsgeschehens", welches prognostisch nicht fassbar sei (VB 164.3 S. 11 ff.). Dass er ausserhalb optimal leidensadaptierter Strukturen von einer aufgehobenen Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin ausgeht, ist mit Blick auf die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung, die erhobenen Befunde und die funktionellen Einschränkungen überzeugend.