Im psychiatrischen Teilgutachten wurde eine medizinische und versicherungsmedizinische Beurteilung vorgenommen, in deren Rahmen sich der psychiatrische Gutachter zur bisherigen persönlichen, beruflichen und gesundheitlichen Entwicklung der Beschwerdeführerin einschliesslich der aktuellen psychischen, sozialen und gesundheitlichen Situation, zum bisherigen Verlauf von Behandlung, zur Konsistenz und Plausibilität äusserte sowie die Fähigkeiten, Ressourcen und Belastungen würdigte (VB 164.3 S. 9 ff.). Alsdann legte er dar, dass sich die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung limitierend auf die Arbeitsfähigkeit auswirke und die dauerhafte