Nachdem die klinische Untersuchung mit Anamneseerhebung, Symptomerfassung und Verhaltensbeobachtung, zu welchen Punkten sich der psychiatrische Gutachter einlässlich äusserte, entscheidend ist und dem Testverfahren gemäss MINI-ICF-APP höchstens eine ergänzende Funktion zukommt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_295/2021 vom 23. November 2021 E. 4.2.3 mit Hinweisen). Im Rahmen psychiatrischer Beurteilungen besteht ferner ein gewisser Ermessensspielraum, innerhalb dessen verschiedene medizinische Interpretationen möglich, zulässig und zu respektieren sind, sofern der Experte lege artis vorgegangen ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_548/2021