164.3 S. 12). Nachdem die klinische Untersuchung mit Anamneseerhebung, Symptomerfassung und Verhaltensbeobachtung, zu welchen Punkten sich der psychiatrische Gutachter einlässlich äusserte, entscheidend ist und dem Testverfahren gemäss MINI-ICF-APP höchstens eine ergänzende Funktion zukommt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_295/2021 vom 23. November 2021 E. 4.2.3 mit Hinweisen).