Dem psychiatrischen Teilgutachten der SMAB ist eine eingehende Anamnese mit ausführlicher Befunderhebung zu entnehmen. Der psychiatrische Gutachter würdigte ferner die Angaben der Beschwerdeführerin und leitete die Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ unter Bezugnahme auf die erhobenen Untersuchungsbefunde nachvollziehbar her. Weiter beurteilte er den Gesundheitszustand unter Einbezug der zur Verfügung stehenden medizinischen Unterlagen und begründete seine Schlussfolgerungen betreffend die Arbeitsfähigkeit vor dem Hintergrund der im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse einleuchtend.