In der bisherigen Tätigkeit bestehe keine Arbeitsfähigkeit. Für eine optimal angepasste Tätigkeit sei die Beschwerdeführerin aus gesamtmedizinischer Sicht zu 80 % arbeitsfähig. Dies setzt Folgendes voraus: "Insgesamt stressminimiertes Arbeitsumfeld in allseits wohlwollender Atmosphäre und von flacher hierarchischer Struktur. Keine enge zeitliche Taktung der Arbeitsvorgaben mit allgemein strikter Anpassung an das individuelle Kompetenzniveau. Kein Multitasking. Individueller Arbeitsplatz fernab von Grup- -5-