2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 20. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 04.04.2022 aufzuheben [sic]. 2. Es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen nach IVG, insbesondere eine Rente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei durch das Gericht ein Obergutachten zu veranlassen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte sie folgenden prozessualen Antrag: