Nach erfolgloser Durchführung eines Belastbarkeitstrainings, wurden die beruflichen Massnahmen Anfang 2021 beendet. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin in der Folge auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) bei der Swiss Medical As- sessment- and Business-Center AG, Bern (SMAB), bidisziplinär begutachten. Nach Eingang des am 3. Dezember 2021 ergangenen Gutachtens und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 4. April 2022 unter Hinweis auf einen ermittelten Invaliditätsgrad von 32 % einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.