3. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer zuzüglich zu den CHF 14'743.95 gemäss Verfügung vom 17. Februar 2022 CHF 5'911.35 zu bezahlen. Eventualiter In Gutheissung der Beschwerde sei die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. August 2022 stellte die Beschwerdegegnerin folgenden Antrag: " Der Einspracheentscheid vom 11. April 2022 sei aufzuheben.