1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer stellte am 17. Januar 2022 Antrag auf Insolvenzentschädigung für offene Lohnforderungen gegenüber der C. für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 31. August 2021. Über diese war am 23. November 2021 der Konkurs eröffnet worden. Die Beschwerdegegnerin sprach dem Beschwerdeführer in der Folge eine Entschädigung für die Zeit vom 31. März 2021 bis zum 30. Juli 2021 in der Höhe von brutto Fr. 14'877.85 zu. Hierauf verlangte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Februar 2022 eine Verfügung. Die Beschwerdegegnerin bestätigte ihre Abrechnung mit Verfügung vom 17. Februar 2022.