Dass die Beschwerdegegnerin vor erneuter Rücksprache mit dem RAD am 19. April 2022 die medizinischen Akten ergänzte, ist daher ohne Weiteres verständlich. Dass der RAD in der Folge zum Schluss kam, es bedürfe eines polydisziplinären Gutachtens, um abschliessend zur Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin Stellung nehmen zu können (vgl. VB 75), erscheint nach dem aktuellen Stand der medizinischen Akten und insbesondere mit Blick auf die vom behandelnden Gastroenterologen empfohlene medikamentöse Behandlung mit Relaxane aufgrund "der sicherlich vorhandenen psychosomatischen Komponente" (vgl. den Bericht von Prof. Dr. med. D., Facharzt für Allge-