die bis dahin aktenkundigen medizinischen Feststellungen waren dafür ausreichend. Zwischen dem Abschluss der Eingliederungsmassnahmen und der Information vom 24. Januar 2022, vergingen unter Ausserachtlassung der Festtage lediglich rund fünf Wochen, was angesichts der gesamten Umstände nicht als übermässiges Zuwarten gewertet werden kann.