, 19, 21, 27, 29), stellte sie sicher, dass diese stets über den Verlauf und den aktuellen Stand des Verfahrens im Bilde war. Die Beschwerdegegnerin begann weiter bereits am 10. September 2021 – und damit vor dem absehbaren definitiven Ende der Wiedereingliederungsbemühungen der Krankentaggeldversicherung – mit ergänzenden medizinischen Abklärungen (VB 28), sodass sie der Beschwerdeführerin noch vor dem Abschluss des Wiedereingliederungsversuchs am früheren Arbeitsplatz bereits im November 2021 ein Belastbarkeitstraining vorschlagen konnte (vgl. den Protokolleintrag vom 5. November 2021).