chung vom 20.04.22" [VB 75]) und sie ein bidisziplinäres (gastroenterolo- gisch-psychiatrisches) Gutachten in Auftrag geben werde, wobei "aufgrund der langen Wartzeiten betr. Gastroenterologie" die gastroenterologische Untersuchung durch einen Allgemeinmediziner erfolgen werde. Nachdem sich der Rechtsvertreter mit letzterem nicht einverstanden erklärt und angegeben hatte, die lange Wartezeit in Kauf zu nehmen, wurde er – nach erneuter Rücksprache mit dem RAD – noch gleichentags telefonisch informiert, dass eine gutachterliche Exploration in den Fachdisziplinen Innere Medizin, Gastroenterologie und Psychiatrie vorgesehen sei (VB 74). -6-