In der Folge ergänzte die Beschwerdegegnerin ihre Akten mit den aktuellen Akten der Krankentaggeldversicherung (vgl. VB 69 ff.) und informierte den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin anschliessend am 19. April 2022, dass nun ein "Austausch mit dem RAD" geplant sei sowie ein Rentenentscheid bis Ende April 2022 "nicht gewährleistet" werden könne (VB 73). Am 20. April 2022 teilte die Beschwerdegegnerin dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin telefonisch mit, dass sie zwischenzeitlich Rücksprache mit dem RAD genommen habe (vgl. dazu die Aktennotiz von RAD-Ärztin Dr. med. C., Praktische Ärztin, vom 22. April 2022 betreffend "Fallbespre-