3.2. 3.2.1. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdegegnerin nach Eingang des Leistungsgesuchs der Beschwerdeführerin vom 9. November 2020 (VB 1) am 18. November 2020 mit den medizinischen und erwerblichen Abklärungen begann (vgl. VB 5 f). Ebenfalls aktenkundig ist, dass sich die Beschwerdegegnerin während des vom Krankentaggeldversicherer begleiteten Wiedereingliederungsversuchs ab dem 1. Februar 2021 regelmässig bei der Beschwerdeführerin nach dem Verlauf der Eingliederungsmassnahme und dem aktuellen Gesundheitszustand erkundigte (VB 15 f., 19, 21, 27), den damaligen Arbeitgeber um ergänzende Angaben ersuchte