Diese führte aus, zusammenfassend könne gestützt auf die übereinstimmenden Beurteilungen des Arbeitgebers, der begleitenden Coachin und der psychiatrisch-psy- chotherapeutischen Beurteilung von einem zumutbaren Ganztagespensum und einer zu 50 % eingeschränkten Leistungsfähigkeit ausgegangen werden. Die Leistungseinschränkung begründe sich durch die komplexe psychische Störungsproblematik (VB 294 S. 3). -4-