3. 3.1. In der angefochtenen Verfügung vom 5. April 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 303) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilung der RAD-Ärztin med. pract. C., Praktische Ärztin, vom 7. Februar 2022. Diese führte aus, zusammenfassend könne gestützt auf die übereinstimmenden Beurteilungen des Arbeitgebers, der begleitenden Coachin und der psychiatrisch-psy- chotherapeutischen Beurteilung von einem zumutbaren Ganztagespensum und einer zu 50 % eingeschränkten Leistungsfähigkeit ausgegangen werden.