"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 5. April 2022 abzuändern, und es sei diese zu verpflichten, dem Beschwerdeführer statt der zugesprochenen halben Invalidenrente mindestens eine Dreiviertelsrente zu leisten. 2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.