che Massnahmen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. April 2022 ab dem 1. November 2020 eine halbe Invalidenrente zu, dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. April 2022 und Ankündigung einer späteren Verfügung betreffend den rückwirkenden Zeitraum. Die Verfügung betreffend den Zeitraum vom 1. November 2020 bis am 31. März 2022 erfolgte am 22. April 2022. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 5. April 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: