1. Der 1997 geborene Beschwerdeführer, gelernter Strassenbauer und zuletzt als Mitarbeiter Recycling tätig, meldete sich – nachdem ihm von der Beschwerdegegnerin in der Vergangenheit bereits mehrfach Kostengutsprache im Zusammenhang mit verschiedenen Geburtsgebrechen geleistet und berufliche Eingliederungsmassnahmen zugesprochen worden waren – am 24. Februar 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, leistete Kostengutsprache für berufli-