Aus polydisziplinärer Sicht bestehe "seit Jahren eine Arbeitsfähigkeit von 50 %" (VB 235, S. 10 f.). Mit ergänzender gutachterliche Stellungnahme vom 1. November 2021 hielt Dr. med. F. im Wesentlichen an seiner fachpsychiatrischen Einschätzung fest (VB 250 S. 2 f.).