2. 2.1. Vorgängig ist auf Folgendes hinzuweisen: Mit Verfügung vom 25. Juni 2012 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 eine unbefristete halbe Invalidenrente zu (VB 123). Mit Eingabe vom 3. Dezember 2019 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend (VB 197). Es handelt sich demnach beim hier zu beurteilenden Leistungsbegehren um ein Revisionsgesuch.