2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Juni 2022 wurde die aus den Akten ersichtliche berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 12. Juli 2022 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: