3. Sub-Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme der entsprechenden Abklärungen gemäss Ziffer 2 hiervor zurückzuweisen. 4. Unter ausgangsgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.