2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 19. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 31. März 2022 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen der Invalidenversicherung im Umfang einer ganzen Rente gemäss korrekt ermitteltem Invaliditätsgrad von mehr als 70 % auszurichten. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen in die Wege zu leiten, insbesondere sei ein fachärztliches Obergutachten in der Fachrichtung Psychiatrie […] zu veranlassen.