Das Gutachten wurde am 9. Juli 2021 erstattet. Gestützt darauf und nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 3. August 2021 die Ablehnung einer Rentenerhöhung in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben und die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD Rückfragen an die Gutachter gerichtet hatte, welche mit ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 1. November 2021 beantwortet worden waren, entschied die Beschwerdegegnerin nach weiteren Rücksprachen mit dem RAD schliesslich mit Verfügung vom 31. März 2022 wie vorbeschieden.