1. Der Beschwerdeführer ist Bezüger einer mit Verfügung vom 25. Juni 2012 rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 auf entsprechendes Gesuch vom 3. August 2007 hin zugesprochenen unbefristeten halben Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Mit Eingabe vom 3. Dezember 2019 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und liess den Beschwerdeführer durch die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, polydisziplinär begutachten. Das Gutachten wurde am 9. Juli 2021 erstattet.