4.2. Vorliegend macht der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in psychischer Hinsicht geltend. In dem im Neuanmeldungsverfahren eingereichten Bericht des Sanatoriums G. vom 8. Oktober 2021 werden diesbezüglich die Diagnosen einer chronischen Schmerzstörung, einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung und einer chronifizierten depressiven Störung gestellt (VB 87 S. 1).