Die bisherige Tätigkeit sei nicht mehr zumutbar. Andere leichte, rückenadaptierte Tätigkeiten (Möglichkeit der Wechselstellung, kein regelmässiges Bücken, kein Heben, Stossen und Ziehen von Lasten über 7 kg, Arbeiten in witterungsgeschützter Umgebung) wären während vier Stunden -6- pro Tag, gegebenenfalls mit Steigerungsoption, zumutbar. In diesem zeitlichen Rahmen bestehe keine Verminderung der Leistungsfähigkeit. Die Angaben zur leidensangepassten Tätigkeit verständen sich ausschliesslich aus streng rheumatologischer Sicht und berücksichtigten ein evtl. zusätzlich vorliegendes psychisches Leiden nicht (VB 63).