In ungünstiger Weise habe sich eine Generalisierung mit einem deutlich muskulär betonten reaktiven Zervikalsyndrom und einem thorakovertebralen Syndrom ausgebildet. In Anbetracht der in unveränderter Weise bestehenden Diskrepanz zwischen den erlebten subjektiven Beschwerden und den zu objektivierenden klinischen Befunden sei eine vermehrte Schmerzempfindung am ehesten im Rahmen einer psychischen Alteration im Sinne einer somatoformen Schmerzstörung mit Verdacht auf depressive Züge anzunehmen. Der Gesundheitszustand wirke sich durch eine verminderte Rückenbelastbarkeit auf die Arbeitsfähigkeit aus. Die bisherige Tätigkeit sei nicht mehr zumutbar.