Im Bericht vom 23. Februar 2006 hielt Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, fest, prinzipiell habe sich an seiner Beurteilung der psychischen Erkrankung des Beschwerdeführers im Vergleich zu seinen Schreiben vom 28. November 2001 (vgl. VB 40) und 20. März 2002 (vgl. VB 47 S. 4) nichts geändert (VB 59 S. 1). Damals habe er die Diagnose "rezidivierende depressive Episoden im Sinne einer Anpassungsstörung auf eine invalidisierenden Schmerzsymptomatik" gestellt. Da die Pathogenese nicht bewiesen werden könne und bedingt durch eine strenge Auslegung des ICD-10, müsste jedoch die Diagnose "andere rezidivierende affektive Störungen (ICD-10 F38.1)" gestellt werden.