2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Juni 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin wurde lic. iur. Elisabeth Maier, Rechtsanwältin, Binningen, ernannt. 2.4. Mit Eingabe vom 4. August 2022 reichte der Beschwerdeführer einen weiteren medizinischen Bericht zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 4. April 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 93) zu Recht nicht auf die Neuanmeldung des Beschwerdeführers vom 16. August 2021 eingetreten ist.