Daraufhin reichte der Beschwerdeführer medizinische Unterlagen zu den Akten. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) trat die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 4. April 2022 auf das Leistungsbegehren nicht ein. -3- 2. 2.1. Am 19. Mai 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: