1.3. Am 16. August 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Massnahmen, Rente) an. Mit Schreiben vom 2. September 2021 setzte die Beschwerdegegnerin ihm eine Frist bis zum 1. Oktober 2021, um Unterlagen zur Glaubhaftmachung einer seit dem 8. November 2006 eingetretenen anspruchsrelevanten Veränderung einzureichen. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer medizinische Unterlagen zu den Akten.