C. führte in seiner Stellungnahme vom 19. Mai 2022 zusammengefasst aus, diese Frage lasse sich auf der Grundlage des "nichtmedizinische[n] Bericht[s]" der Psychologin nicht beurteilen. Eine "inhouse" Untersuchung des Beschwerdeführers halte er nach Durchsicht des Dossiers nicht für zielführend, da die bisherigen Einschätzungen von Dr. med. E. sehr wahrscheinlich nicht gestützt werden könnten. Es würden dann zwei unterschiedliche "Inhouse" Beurteilungen des gleichen medizinischen Sachverhaltes vorliegen, was "in der Fallsteuerung ungünstig" sei.