diese psychischen Störungen stünden zum Gleitschirmunfall vom 30. April 2017 in einem "natürliche[n], teilkausale[n] Zusammenhang". Von weiteren Behandlungsmassnahmen könne "nicht erwartet werden, dass diese in den nächsten zwei bis drei Jahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen, anhaltenden Verbesserung der psychischen Unfallfolgen und den darauf beruhenden Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit führen" würden (VB 235 S. 32). Aufgrund der aussergewöhnlichen, komplexen Gesamtsituation sei es nicht möglich, die Arbeitsfähigkeit in zeitlicher und leistungsmässiger Hinsicht medizinisch-theoretisch präzise mit einer Zahl -4-