Die aus dem Unfall resultierende leichte bis mässige Ellbogenarthrose rechts mit nur leichter Einschränkung der Funktion des Ellbogengelenks stelle einen Integritätsschaden von 5 % dar (VB 221 S. 1). Dr. med. E. führte sodann im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer leide an einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren und einer depressiven Episode; diese psychischen Störungen stünden zum Gleitschirmunfall vom 30. April 2017 in einem "natürliche[n], teilkausale[n] Zusammenhang".