2.4. Mit Beschluss vom 29. September 2022 stellte das Versicherungsgericht den Parteien die Rückweisung der Sache zur weiteren Abklärung und anschliessenden Neuverfügung in Aussicht und setzte eine Frist von 10 Tagen zur allfälligen Stellungnahme oder zum allfälligen Rückzug der Beschwerde an. Die Parteien liessen sich in der Folge nicht vernehmen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: