2.3. Mit Eingabe vom 19. August 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin sodann, die Beschwerde sei in dem Sinne gutzuheissen, dass die Sache zur weiteren Abklärung an sie zurückzuweisen sei. Dieses Schreiben wurde dem Beschwerdeführer mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. August 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt.