2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Mai 2022 bei der Beschwerdegegnerin fristgerecht Beschwerde, welche diese mit Schreiben vom 17. Mai 2022 zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht weiterleitete. In seiner Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheides sowie die Zusprache einer Invalidenrente auf der Basis einer Erwerbseinbusse von 38.25 % und einer Integritätsentschädigung auch für die psychischen Folgen des Unfalls. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 31. Mai 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.