Mit Verfügung vom 22. September 2021 sprach sie ihm sodann mit Wirkung ab 1. März 2021 eine auf einer Erwerbsunfähigkeit von 24 % basierende Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung für eine Integritätseinbusse von 5 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 31. März 2022 ab.