4.5. Zusammenfassend lässt sich die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers (insbesondere) in einer angepassten Tätigkeit gestützt auf das ZMB-Gut- achten vom 22. April 2021 nicht zuverlässig beurteilen. Der anspruchsrelevante medizinische Sachverhalt erweist sich im Lichte der Untersuchungsmaxime (Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; BGE 133 V 196 E. 1.4 -9-